Kompaktes Modell
Unser Einstiegsangebot konzentriert sich auf Einfachheit und direkte Kommunikation, indem es eine interne Ombudsperson einbindet. Wir stellen das Portal bereit, und alle eingegangenen Hinweise werden direkt an eine von Ihnen gewählte E-Mail-Adresse Ihrer internen Ombudsperson gesendet. Dies fördert eine zielgerichtete und persönliche Bearbeitung der Anfragen innerhalb Ihres Unternehmens.
Ausgewogenes Modell
Als unsere mittlere Option kombiniert dieses Modell das Beste aus beiden Welten. Es integriert eine externe Ombudsperson für Vorkontrolle und Unterstützung, sowie eine von Ihnen bestimmte interne Ombudsperson, die direkt in Ihrem Unternehmen arbeitet. Diese ausgewogene Mischung fördert Effizienz und persönliche Betreuung.
Umfassendes Modell
Unsere Premium-Option bietet eine ganzheitliche Lösung. Wir übernehmen die komplette Bearbeitung und Filterung aller Anfragen, und unsere externe Ombudsperson führt bei Bedarf interne Ermittlungen in Ihrem Unternehmen durch. Dieses Modell garantiert Professionalität und Expertise bei gleichzeitiger Sensibilität für interne Angelegenheiten.
Einfache und Effiziente Umsetzung der Meldestelle Thematik
Ab dem 1. Juli 2023 sind Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten laut dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Arbeitgeber mit mindestens 250 Mitarbeitern müssen dies bis zum 2. Juli 2023 tun, während Arbeitgeber mit 50 bis 249 Mitarbeitern bis zum 17. Dezember 2023 Zeit haben. Versäumnisse können mit Bußgeldern von bis zu 20.000 EUR geahndet werden.
Warum eine externe Meldestelle?
*Stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter in die Unternehmens-Compliance.
*Reduziert die Motivation von Mitarbeitern, Informationen an die Öffentlichkeit weiterzugeben.
Warum Meldestelle-Sachsen.de
Delegieren Sie einfach Ihre Meldestelle an uns. Als Datenschutzbeauftragte sind wir ideal für diese Rolle geeignet und es gibt keinen Interessenkonflikt. Der Gesetzgeber unterstützt die Unabhängigkeit der Meldestelle und die deutschen Datenschutzbehörden befürworten die Auslagerung.
Fristen und Anforderungen für die Einrichtung interner Meldestellen
Es ist wichtig für Arbeitgeber, sich der gesetzlichen Verpflichtungen zur Einrichtung interner Meldestellen bewusst zu sein. Die Fristen sind wie folgt:
*Arbeitgeber mit mindestens 250 Arbeitnehmern müssen bis zum 2. Juli 2023 eine interne Meldestelle einrichten.
*Arbeitgeber mit 50 bis 249 Arbeitnehmern haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, eine interne Meldestelle einzurichten.
Achtung: Wenn ein Arbeitgeber, der unter diese Kriterien fällt, keine interne Meldestelle einrichtet, kann dies zu einem Bußgeld von bis zu 20.000 EUR führen.
Aber auch Arbeitgeber, die nicht unter die gesetzlichen Anforderungen fallen, sollten die Vorteile einer internen Meldestelle in Betracht ziehen:
*Stärkung des Vertrauens: Eine interne Meldestelle kann das Vertrauen der Mitarbeiter in die Integrität und Compliance des Unternehmens stärken.
*Minimierung externer Publikationen: Indem Mitarbeitern eine Plattform für interne Meldungen geboten wird, kann das Bedürfnis, Informationen extern zu veröffentlichen, reduziert werden.
*Alternative zu öffentlichen Meldungen: Eine interne Meldestelle bietet eine zusätzliche Option für Mitarbeiter, die sonst möglicherweise ihre Bedenken bei öffentlichen Stellen melden würden.
Gemäß § 14 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es zudem erlaubt, Dritte mit den Aufgaben der internen Meldestelle zu betrauen. Dies bietet Flexibilität und kann bei der effektiven Umsetzung der Meldestelle unterstützen.
Ihre praktische Lösung:
Überlassen Sie uns die Verantwortung für Ihre interne Meldestelle
Es wird allgemein anerkannt, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte ideal für die Aufgaben einer internen Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes geeignet sind. Dabei besteht kein Interessenkonflikt zwischen den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und den Aufgaben einer internen Meldestelle.
In den Empfehlungen zu § 15 des Gesetzes wird besonders darauf hingewiesen, dass die Unabhängigkeit der internen Meldestelle sichergestellt sein muss, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Bei kleineren Arbeitgebern kann es sinnvoll sein, bereits bestehende Rollen wie die des Korruptions-, Integritäts- oder Datenschutzbeauftragten mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Die deutschen Datenschutzbehörden befürworten zudem die Auslagerung an eine externe Stelle:
„Die Beauftragung einer externen Stelle außerhalb der Unternehmensorganisation kann bei Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vorteilhaft sein, da dies zu einer Hemmschwelle führen kann, die das Missbrauchsrisiko verringert.“
Gemäß § 14 des Hinweisgeberschutzgesetzes bleibt die Verantwortung für die Behebung gemeldeter Verstöße gesetzlich bei Ihnen als Arbeitgeber. Dennoch sind Sie nicht von der Pflicht befreit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Verstöße zu beheben.
Wir bieten Ihnen eine sorgenfreie Lösung: Sie können die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Meldestelle einfach und effizient an uns auslagern. Dabei bleibt die Verantwortung für die Reaktion auf gemeldete Verstöße bei Ihnen, aber Sie können sich auf unsere Expertise und Unterstützung verlassen.
Unser Angebot
Gehen Sie auf Nummer sicher und erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Keine Notwendigkeit, sich in neue Software einzuarbeiten.
Nennen Sie uns einfach als Ihre interne Meldestelle und nutzen Sie unsere spezialisierten Kontaktkanäle.
Erhalten Sie einen Mustertext zur Information Ihrer Mitarbeiter.
Wir dokumentieren alle eingehenden Meldungen vertraulich und dauerhaft.
Fristgerechte Aufbewahrung aller Meldungen.
Wir führen alle Aufgaben gemäß intern dokumentierten Prozessen durch.
Automatisiertem Vorgangs- und Wiedervorlagenmanagement.
Erhalten Sie einen Monatsbericht mit einer Übersicht über die eingegangenen Meldungen.
Drei maßgeschneiderte Lösungen für effektiven Hinweisgeberschutz
Bei Meldestelle-Sachsen.de verstehen wir, dass jedes Unternehmen einzigartig ist. Deshalb bieten wir Ihnen drei sorgfältig gestaltete Auswahlmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass Ihr Hinweisgeberportal genau Ihren Bedürfnissen entspricht.
Werte schaffen, Risiken mindern – Ihr Hinweis macht den Unterschied.
Wählen Sie das Modell, das am besten zu Ihrem Unternehmen passt, und setzen Sie auf Verantwortung und Fortschritt mit Meldestelle-Sachsen.de.
Kompaktes Modell
Als unser kompaktestes Angebot unter drei Auswahlmöglichkeiten bietet dieses Hinweisgeberportal eine schlanke und effiziente Lösung durch die Integration einer einzelnen internen Ombudsperson. Nach der Einreichung von Hinweisen werden diese unmittelbar an eine von Ihnen bestimmte E-Mail-Adresse gesendet, die Ihrer internen Ombudsperson zugeordnet ist. Dies ermöglicht eine direkte und gezielte Bearbeitung der Anfragen, wobei der Fokus auf Einfachheit und persönlicher Betreuung innerhalb Ihres Unternehmens liegt. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Modell ausschließlich das Portal zur Verfügung stellen.
bis 1999 Mitarbeiter 99,00€ zzgl. MwSt pro Monat
bis 999
Mitarbeiter 49,00€ zzgl. MwSt pro Monat
Ausgewogenes Modell
Im mittleren Angebot unserer drei Auswahlmöglichkeiten präsentieren wir Ihnen ein Hinweisgeberportal, das eine dynamische Kombination aus einer externen Ombudsperson für die Vorkontrolle und Hilfestellung, sowie einer internen Ombudsperson in Ihrem Unternehmen bietet. Die externe Ombudsperson übernimmt die erste Prüfung und steht als Unterstützung zur Verfügung. Die interne Ombudsperson ist eine Person, die direkt in Ihrem Unternehmen arbeitet und von Ihnen für diese Rolle ausgewählt wird. Sie ist für die weiterführende Bearbeitung innerhalb Ihres Unternehmens verantwortlich. Dieses Modell bietet eine ausgewogene Mischung aus Objektivität und persönlicher Betreuung, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist, um sicherzustellen, dass alle Anfragen professionell und effizient behandelt werden.
bis 1999 Mitarbeiter ca. 795,00€ zzgl. MwSt pro Monat
bis 999 Mitarbeiter ca. 389,00€ zzgl. MwSt pro Monat
Umfassendes Modell
Als unser umfangreichstes Angebot unter den drei Auswahlmöglichkeiten bietet dieses Hinweisgeberportal eine ganzheitliche Lösung durch die Einbindung einer externen Ombudsperson. Wir übernehmen die Verantwortung für die sorgfältige Bearbeitung und Filterung aller eingegangenen Anfragen. Nach dieser ersten Phase leiten wir relevante Fälle für interne Ermittlungen an unsere externe Ombudsperson weiter, die gezielt in Ihrem Unternehmen tätig wird. Dieses Modell garantiert eine hohe Professionalität und Expertise in der Bearbeitung, während es gleichzeitig sicherstellt, dass interne Angelegenheiten mit der nötigen Sensibilität und Sorgfalt behandelt werden.
bis 1999 Mitarbeiter ca. 1225,00€ zzgl. MwSt pro Monat
bis 999 Mitarbeiter ca. 699,00€ zzgl. MwSt pro Monat
Eigenes Logo auf den Online-Formularen
Um die Authentizität und das Vertrauen in die Kommunikation mit Ihren Hinweisgebern zu stärken, integrieren wir Ihr eigenes Unternehmenslogo in die Online-Formulare. Dies trägt dazu bei, dass die Nutzer eine direkte Verbindung zu Ihrem Unternehmen herstellen und sich sicherer fühlen, wenn sie ihre Anfragen einreichen.
Monatlicher Bericht über Anfragen*
Um Ihnen einen klaren Überblick über die Aktivitäten innerhalb Ihres Hinweisgeberportals zu geben, erhalten Sie monatlich einen Bericht, der die Anzahl der eingegangenen Anfragen auflistet. Dies ermöglicht es Ihnen, Trends zu erkennen, gegebenenfalls proaktiv zu handeln und informierte Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen.
*auf Nachfrage